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PostHeaderIcon Pflegehilfe Suche Die fünf Säulen der Sozialversicherung einfach erklärt

Hier erklären wir allen einmal kurz was die fünf Säulen sind und was man darunter versteht.

1. Pflegebedürftigkeit:

Als pflegebedürftig bezeichnet man Menschen, die im Alltag regelmäßig Hilfe benötigen auf Grund einer Krankheit.

2. Pflegestufen

Hier gibt es frei Stufen:
Stufe 1: Hier muss Hilfe bei der Grundpflege erfolgen. Also waschen, anziehen und beim Essen helfen. Hierbei muss die Hilfe mindestens 1,5 Stunden dauern.
Stufe2: hier muss der Zeitaufwand schon mindestens 3 Stunden dauern.
Stufe3: hier muss schon eine 24 Stunden Versorgung gewährleistet sein

3. Leistungsarten

Die Pflegebedürftigen können zum einen Geld für die häusliche Pflege in Form von Sachleistungen erhalten. Die Pflegekasse zahlt dann für einen ambulanten Pflegedienst. Es kann aber auch Pflegegeld bezogen werden. Damit kann der Betroffene selbst entscheiden, wie er gepflegt werden möchte. Das Geld kann er etwa einem Familienmitglied zahlen. Die dritte Variante ist die stationäre Pflege

4. Leistungsumfang:

Für die ambulante Sachleistungen bekommt man heute 384 Euro bis zum Jahre 2012 sollen diese bis 450 Euro ansteigen für Stufe I. Für Stufe II sind es jetzt 921 Euro und sollen auf 1100 Euro steigen. Für Stufe III bekommt man 1432 und es sollen 1550 werden. Pflegegeld bekommt man in der Stufe I 205 Euro und es sollen 235 Euro werden, 410 bekommt man in Stufe II und es sollen 435 werden. Für Stufe III bekommt man momentan 665 und es sollen 700 werden. Für Schwerstkranke in der stationären Pflege gibt es Erhöhungen in der Pflegestufe III, dort sollen die Bezüge von 1432 auf 1550 Euro steigen. Für Härtefälle soll es mehr geben.

5. Die Pflegezeit

Seit neustem kann man sich von seinem Job sechs Monate freistellen lassen, aber die Sozialleistungen werden während dieser Zeit weiter bezahlt. Auch kann man 10 Tage frei bekommen um eine geeignete Pflegekraft zu suchen.

6. Kurzzeitpflege

Sollte die Pflegekraft einmal verhindert sein, kann man den Pflegebürftigen für bis zu Vier Wochen im Jahr von einem Pflegeheim betreuen lassen auf Kassenkosten.

7. Demenzkranke

Sie bekommen leichter Leistungen als früher. Auch bekommen sie seit ersten Juli mehr Geld

8. Die Finanzierung

Die Pflegeversicherung finanziert sich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zum 1. Juli ist der Satz um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent des Bruttolohns gestiegen. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Außerdem ist zur Finanzierung seit 1995 der Buß- und Bettag nicht mehr arbeitsfrei.

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