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Kostenfalle: Pflegebedürftigkeit
Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen kann sehr schnell zu einer Kostenfalle werden, denn Pflege in Deutschland ist teuer. Zudem reicht meist das Einkommen der Senioren selbst nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Die Zuschüsse der Pflegekasse lassen in Deutschland ebenfalls zu wünschen übrigen. Was also tun, damit man im Alter bei einer Pflegebedürftigkeit nicht zu einem Sozialfall wird?
Immer mehr Menschen sind nicht mehr in der Lage ihre Heimkosten selbst aufzubringen. Es gibt sehr viele Senioren, die von Zuschüssen des Sozialamtes abhängig sind, um die Pflegekosten bezahlen zu können. Auch die Politiker sprechen immer häufiger von Armut im Alter und halten es geradezu für eine Pflicht, eine Zusatzversicherung als Eigenabsicherung abzuschließen.
Hierzu muss man wissen, dass durch die Pflegekasse, bei der es sich um eine Pflichtversicherung handelt, nur eine Grundabsicherung gegeben ist. Auch in Zukunft werden die Pflegekosten zunehmen, also die Anteile, die der Senior aus eigener Tasche bezahlen muss. Die Versorgungslücke wächst und wächst. Selbst Betroffene, die noch über eine recht gute Rente verfügen, kommen mit dem Geld meist nicht mehr aus. Daher ist es nicht nur sinnvoll, selbst an eine Vorsorge zu denken, sondern vielleicht auch die Angehörigen mit einzubeziehen. Reicht das Geld für die Pflege nämlich nicht aus, dann sind die nächsten Angehörigen daran und müssen die Differenzen bezahlen. Erst wenn hier keine Möglichkeiten für eine Beteiligung an den Kosten möglich ist, springt das Sozialamt ein.
Als Sicherung für das Alter bietet sich eine Pflegekosten-Zusatzversicherung an. Sie deckt zu einem vereinbarten Prozentsatz oder zu einem vereinbarten Höchstsatz die Kosten der Pflege. Entscheidend ist hierbei zu wissen, dass immer nur die Kosten erstattet werden, für die es auch Belege gibt. Eine weitere Möglichkeit ist die Pflegetagegeld-Versicherung. Hierbei bekommt der Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe täglich. Dabei kann er ganz frei entscheiden, wofür das Geld eingesetzt wird. Weniger gut eignet sind Lebensversicherungen, denn ab einem Alter von 50 Jahren lohnt es sich kaum noch eine Lebensversicherung abzuschließen.
Die Sache mit dem Elternunterhalt
Nach einem aktuellen Urteil müssen die Kinder gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes Unterhalt leisten. Dabei spielt das Verhältnis zu den pflegebedürftigen Personen keine Rolle.
Im bezeichneten Fall ging es um einen Mann der nun rund 40000 Euro für die Unterbringung seiner Mutter zahlen muss, obwohl diese ihn wegen Ihrer Suchterkrankung vernachlässigt hat und es Jahrzehnte lang keinen Kontakt gab.
Gedeckt wird das Urteil vom §1601 des BGB, wonach in gerader Linie voneinander abstammende Verwandte gegeneinander unterhaltspflichtig sind! Dies betrifft vor allem die lebensnotwendigen Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung oder der sozialen Grundsicherung abgedeckt sind und auch kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist
Grundsätzlich muss aber keiner befürchten, nun für seine Eltern an den Bettelstab zu kommen. Natürlich gibt es auch hier einen Selbstbehalt sowie einige Abzugsmöglichkeiten. Sind Geschwister vorhanden, so wird die Verpflichtung geteilt.
Nun gibt es ja auch Eltern, die sich mit Absicht „arm schenken“ oder Ihr Geld auf Kreuzfahrten ausgeben. Die Sache mit den Kreuzfahrten ist durchaus erlaubt, wenn nicht abzusehen war, dass eine Hilfsbedürftigkeit vorliegen wird und es sich nicht um ein absichtliches Geld verbrennen handelt. Das „arm schenken“ also das formelle Verschenken von Vermögen, um es vor dem Zugriff durch die Sozialbehörden zu schützen wird kritisch betrachtet, schließlich müssen diese einspringen, wenn die Kinder nicht in der Lage sind der Verpflichtung nachzukommen. So können die Behörden Schenkungen im großen Stil bis zu 10 Jahre lang zurückverfolgen und rückgängig machen um so die Forderungen zu decken.
Um all diesen Problemen aus dem Wege zu gehen, empfiehlt es sich schon zeitig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen und das Gespräch mit den Kindern zu suchen. Auch ein Besuch beim Anwalt kann schon viele potentielle Probleme im Vorfeld klären.
Die Pflegebedürftigkeit
1994 wurde die Pflegeversicherung mit dem Sozialgesetzbuch XI ins Gesetz aufgenommen und mit Ihr auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit. Menschen die Pflege bedürftig sind haben einen Anspruch auf eine Versorgung aus der Pflegeversicherung. Zuvor muss natürlich die Pflegebedürftigkeit entsprechend festgestellt werden.
Als Pflegebedürftig sind im Sinne des Gesetzes Menschen, die „die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.” (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Als Krankheiten die eine Grundlage für eine Pflegebedürftigkeit gelten:
Lähmungen, Funktionsstörungen, oder Verluste am Stütz- und Bewegungsapparat
Funktionsstörungen der Sinnesorgane oder der inneren Organe
Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen Neurosen, Psychosen, geistige Behinderungen
Als „Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ gilt all das was zum Leben gehört. Von der Körperpflege über die Ernährung sowie Mobilität oder Teilnahme am Gesellschaftlichen Leben.
Im Klartext heißt das, kann jemand aufgrund seiner Erkrankung sich nicht mehr allein versorgen zahlt die Pflegeversicherung einen Teil der Unterstützungsleistungen des Alltags. Gewöhnlich übernehmen diese Arbeiten dann Pflegedienste. Aber auch Angehörige können die Pflege Übernehmen und aus der Pflegeversicherung entsprechende Leistungen beziehen.
Es handelt sich um Hilfen bei der Verrichtung "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" wie dem rasieren, waschen, Toilettengang, Einkauf, Ernährungszubereitung und Aufnahme.
Die Versicherung zahlt je nach Pflegestufe, also der schwereder Behinderung oder Krankheit die Unterstützung ganz oder Teilweise. Mit einem geringen monatlichen Aufwand kann man die Pflegebedürftigkeit entgegenwirken. Das Unternehmen der Ergo Direkt bietet solch eine private kostengünstige Pflegeversicherung an.
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