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Berufsunfähigkeit: Wenn Pflege plötzlich nötig wird
Berufsunfähigkeit: Wenn Pflege plötzlich nötig wird
Pflege und Altenheim sind Begriffe, welche die meisten Verbraucher vordergründig mit dem Ruhestand und Älterwerden in Verbindung bringen. Allerdings zeigen die Erfahrungen, dass speziell der Pflegebereich wesentlich weiter ausgedehnt werden muss. Insbesondere als Folge schwerer Unfälle oder nach dem Eintritt von Krankheiten sind auch jüngere Erwerbstätige auf die Pflege angewiesen. Die Kosten dafür sind teilweise immens. Wer in diese Situation gerät, muss nicht nur die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oder die häusliche Pflege stemmen. Oft bricht auch das gewohnte Einkommen weg. Die Rede ist hier von der Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit: Risiko für Zukunft und Familie
In Deutschland wird rein statistisch rund ein Viertel der Erwerbstätigen bis zum Erreichen des Rentenalters von der Diagnose Berufsunfähigkeit getroffen. Häufig vertreten sind Handwerker, Berufe aus der Bau- und Pflegebranche. Aber auch Verwaltungsangestellte, Akademiker und Selbständige stehen dem Risiko Berufsunfähigkeit gegenüber. Anders als viele Verbraucher im ersten Moment annehmen, sind es nicht nur Unfälle, die als Ursache in Frage kommen. Mehr als 50 Prozent der Fälle gehen auf Krankheiten zurück. Neben Krebs oder Herz-Kreislauf-Beschwerden sind es insbesondere psychische Leiden, die zur Berufsunfähigkeit führen – Tendenz steigend.
Berufsunfähig – wie sieht die staatliche Unterstützung aus?
Bis 2001 kannte die gesetzliche Rentenversicherung die Berufsunfähigkeit. Heute gilt sie dagegen nur noch für alle, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen Erwerbstätigen haben nur noch die Chance auf eine Erwerbsminderungsrente. Der große Nachteil: Hier wird vorausgesetzt, dass eine generelle Minderung in der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Die reine Berufsunfähigkeit bleibt ungedeckt. Die Folge ist eine Vorsorgelücke der gesetzlichen BU-Versicherung.
Nur wer generell weniger als sechs Stunden am Tag einer Beschäftigung (gleich welcher Art) nachgehen kann, hat Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Erst wenn nicht mehr als drei Stunden am Tag gearbeitet werden kann, wird die volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Aufgrund der Berücksichtigung der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung umfasst selbst die volle Erwerbsminderungsrente nur einen Bruchteil des vorherigen Einkommens.
Berufsunfähigkeit: Privat vorsorgen
Aufgrund der Tatsache, dass die staatliche Unterstützung eine deutliche Einkommenslücke hinterlässt, ist private Initiative gefragt. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Deren Aufgabe ist einfach. Sie zahlt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine BU-Rente aus. Deren Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Jeder Erwerbstätige ist daher angehalten, vor dem Abschluss einer BU-Versicherung eine Bedarfsanalyse vorzunehmen.
Wie gestaltet sich die BU-Versicherung in puncto Laufzeit und Veränderungen der Lebenssituation. Von einer BUV, die mit 20 abgeschlossen wird, muss mit dem Lebensstandard mitwachsen können. Daher sollte in die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit eine Nachversicherungsgarantie eingeschlossen werden. Wichtig: Jedes Berufsbild wird in Risikoklassen eingeteilt, auf deren Basis unter anderem der Beitrag errechnet wird. Einige Versicherungen sind mittlerweile bereit, auf die Meldung eines Berufswechsels zu verzichten. Besteht diese Informationspflicht, ist der Einstieg in eine neue Tätigkeit unbedingt der Versicherung anzuzeigen.
Ehrenamt im Altenheim
Auf ehrenamtliche Helfer in Alten- und Pflegeheimen sind die dortigen Mitarbeiter inzwischen sehr angewiesen. Nur durch die ehrenamtliche Hilfe ist es aufgrund der Zeitnot der Mitarbeiter möglich, den Bewohnern einen sinnvollen Alltag und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich in einem Alten- und Pflegeheim zu engagieren sind sehr vielseitig. Es kommt allerdings auch immer auf die Einrichtung selbst an, denn nicht in jedem Pflegeheim werden ehrenamtliche Helfer eingesetzt.
Man kann sich selbst z.B. als Vorleser anbieten. Viele ältere Menschen sind nicht mehr in der Lage die Tageszeitung zu lesen, geschweige denn ein Buch. Sie freuen sich über Menschen, die ihnen täglich vorlesen. Auch für das Spielen von Gesellschaftsspielen sind Mitarbeiter im Alten- und Pflegeheim immer wieder Dankbar über Hilfe von außen. Für solche Freizeitbeschäftigungen fehlt in den meisten Heimen die Zeit und vor allem auch das Geld. Nur selten können Pfleger sich auf diese Art und Weise mit den Heimbewohnern beschäftigen. Rüstige Rentner im Altenheim freuen sich auch sicherlich über einen Ausflug, in den nächsten Zoo oder einfach nur mal zu einem Spaziergang in den Park. Durch das Ehrenamt kann man mit vielen kleinen Dingen eine sehr große Freude auslösen.
Jedoch profitiert nicht nur das Personal von einer solchen kostenlosen Unterstützung. Es sind vor allem die Senioren selbst, die mehr Freude im Alltag erleben und so neue soziale Kontakte erhalten.
Haftungsfragen im Pflegeheim
Wenn ein pflegebedürftiger Menschen in einen Pflegeheim stürzt, so muss die Einrichtung nicht dafür haften. So entschied es jetzt das Landgericht in Coburg (Aktenzeichen: 11 O 660/09).
Das Gericht stellte im verhandelten Fall aber auch fest, dass das Pflegeheim dazu verpflichtet ist, die körperliche Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner zu gewährleisten. Berücksichtigung müssen dabei nach Ansicht des Landgerichts Coburg die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner finden. Durch die Entscheidung des Gerichts wurde die Klage einer Krankenkasse gegen ein Pflegeheim abgewiesen. Die Krankenkasse wollte vom Pflegeheim die Behandlungskosten in Höhe von 8.000 Euro ersetzt haben. Ein bei ihr versicherter Heimbewohner war beim Wechsel der Inkontinenzeinlage gestürzt. Die Klage stützte die Krankenkasse darauf, dass ihrer Meinung nach die Pflegekraft Maßnahmen hätte treffen müssen, durch die Stürze vermieden werden können. Das Pflegeheim hingegen bekräftigte, dass die Inkontinenzversorgung des Mannes sei seinem eigenen Wunsch entsprechend und wie in Absprache mit dem betreuenden Urologen aus München, immer auf die gleiche Art und Weise vorgenommen worden. Bislang habe dieses Vorgehen auch ohne Zwischenfälle längere Zeit einwandfrei funktioniert.
Die Klage der Krankenkasse wurde vom Gericht zurückgewiesen und damit begründet, dass sich die Pflicht des Pflegeheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bewohner, sich auf die üblichen Maßnahmen beschränken. Der Mann musste zudem bis zum Zeitpunkt des Unfalls beim Gehen oder Stehen nicht gestützt werden. Daraus ergaben sich nach Ansicht des Gerichts auch keine Notwendigkeiten für das Personal, weitere Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Pflegeheim-Benotung auf dem Prüfstand
Laut dem Magazin “Spiegel” gibt es derzeit eine scharfe Kritik an der Pflegeheim-Benotung in Deutschland. Durch die gesetzlichen Krankenkassen werden in Deutschland Pflegeheime immer wieder neu benotet. Dabei fallen die Benotungen in den meisten Fällen sehr gut aus, es gibt sogar zahlreiche Heime, die mit Bestnoten bewertet werden. Neusten Kontrollen zufolge bekamen mehr als 50 Prozent der untersuchten Heime die Note „sehr gut“.
Doch die Realität sieht ganz anders aus, denn immer wieder werden Missstände in Pflegeheimen bekannt. Daher wird das System der Pflegeheim-Benotung kritisiert. Fakt ist, dass bei derartigen Prüfungen durch die gesetzlichen Krankenkassen mehrere Bereiche in einem Pflegeheim untersucht werden. Jeder dieser Bereiche bekommt eine Benotung, sodass sich später ein Durchschnittswert ergibt. So werden Missstände einfach unter den Teppich gekehrt, denn weist ein Pflegeheim in bestimmten Bereich Mängel auf, ist in anderen Bereichen aber vorbildlich, gleicht sich dies aus und gibt keine Auskunft darüber, wie es wirklich aussieht.
Ferner werden bei solchen Untersuchungen auch die Bewohner über ihre Zufriedenheit befragt. Nach neusten Veröffentlichungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gaben 95 Prozent der Heimbewohner an, dass sie mit ihrer Einrichtung sehr zufrieden sind und vergaben ein „sehr gut“. Kritiker vermuten allerdings, dass hinter dieser Entscheidung die Angst der Bewohner steckt, es noch schwerer im Heim zu haben, wie es eh schon ist.
Inzwischen hat das Bundeskabinett wegen der zweifelhaften Methoden des Bewertungssystems beschlossen, es zu reformieren.
Leben im Pflegeheim
Werden Menschen älter, stellt sich ihnen meist die Frage, ob sie ihren Lebensabend in einem Pflege- oder Seniorenheim verbringen sollen. Die meisten Menschen sind an dieser Stelle im ersten Augenblick abgeschreckt. Schreckliche Bilder von Menschen, die in ihren Betten vor sich hin siechen, sind jedem im Gedächtnis. Das die Unterbringung in einem Seniorenheim aber auch ganz anders aussehen kann, daran denken die Wenigsten.
Leben im Pflegeheim bedeutet lange nicht, dass man den lieben langen Tag nur im Bett liegt und einem alles abgenommen wird. Im Grunde genommen soll den älteren und pflegebedürftigen Menschen der Alltag nur erleichtert werden. Jedoch kommt es dabei darauf an, in wie weit der Betroffene seinen Alltag noch selbst bewerkstelligen kann und wie gut das ausgesuchte Pflegeheim ist. In vielen Pflegeheimen steht den Bewohnern sogar eine kleine eigene Küche zur Verfügung, sodass sie sich im Grunde genommen auch ihre Mahlzeiten selbst zubereiten und Gäste empfangen können. In wieder anderen Unterbringungen wird ein umfangreiches Freizeitprogramm mit Ausflügen, Handarbeiten und vielen weiteren Hobbys angeboten. Wieder andere Seniorenheime verstehen sich als Lebensgemeinschaft, in der man sich untereinander hilft, wie es in einer guten Nachbarschaft auch der Fall ist. Man merkt also schnell, das Leben im Pflegeheim muss keineswegs ein Abstellgleis sein.
Es gibt im Bezug auf das Thema “Leben im Pflegeheim” viel zu viele Vorurteile, die es aus der Welt zu schaffen gilt. Daher sollten sich Senioren mehr als ein Pflege- oder Seniorenheim anschauen, bevor sie sich für ein neues zu Hause entscheiden. Schließlich würde man auch so nicht in die erstbeste Wohnung einziehen.
Darauf ist bei Pflegeheim-Verträgen zu achten
Immer mehr Senioren verbringen ihren Lebensabend in einem Pflegeheim oder einer Pflege-Wohngemeinschaft. Einige von ihnen begeben sich auf einen Wunsch in eine solche Einrichtung, da ihnen hier die beschwerlichen Dinge des Alltags abgenommen werden. Wieder andere müssen in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, weil sie entweder keine Angehörigen haben oder diese sich nicht in der Lage sehen, den Pflegebedürftigen zu versorgen. Ganz gleich aus welchen Gründe auch immer ein Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung erfolgt, es muss immer ein Vertrag geschlossen werden.
In einem Vertrag für ein Pflegeheim oder eine derartige Wohngemeinschaft müssen ganz bestimmte Informationen enthalten sein. Dazu gehört unter anderem eine Auskunft darüber, wie die Bewohner der Einrichtung verpflegt werden und wie viele Mahlzeiten vorgesehen sind. Auch die Frage nach einem Gästezimmer oder Räumen für private Feierlichkeiten sind Gegenstand eines Pflegevertrags. Die Verbraucherzentralen weisen auch darauf hin, dass noch vor dem Abschluss des Pflegevertrags mitgeteilt werden muss, welches Ergebnis die jeweilige Pflegeeinrichtung bei der Qualitätsprüfung der Krankenversicherung erzielt hat. Ein weitere wichtiger Baustein eines solchen Vertrags sind die Kosten. Sie müssen in einzelnen Posten für Wohnraum, Verpflegung, Pflege und Investitionen aufgeführt sein. Sind in einem Pflegevertrag derartige Informationen nicht festgehalten oder nicht vollständig, dann kann dieser Vertrag, gemäß dem seit 2009 geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, jederzeit fristlos gekündigt werden.
Derartige Informationen einen Pflegevertrag betreffend dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen nachgereicht werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Pflegebedürftiger direkt nach einem Aufenthalt im Krankenhaus in einem Pflegeheim aufgenommen werden muss.
Verbesserung der ärztlichen Betreuung in Pflegeheimen
Man sollte doch meinen das die Angehörigen, die in einem Pflegeheim untergebracht werden, auch in ärztlicher Hinsicht die beste Versorgung bekommen. Weit gefehlt, denn in den meisten Pflegeheimen reicht die Versorgung der Bewohner nicht aus. Hausärzte beklagen sich ständig über die unzureichende Bezahlung ihrer Besuche in einem Pflegeheim und kommen immer seltener. Auch die Pfleger im Pflegeheim ärgern sich, denn Ärzte sind nur schwer greifbar und der Notarzt soll nur dann gerufen werden, wenn ein Patient ins Krankenhaus muss. Dennoch ist dies meist die letzte Rettung für die Pfleger und so müssen die Krankenkassen Millionenbeträge für Einlieferungen ins Krankenhaus bezahlen, die eigentlich nicht notwendig gewesen wären. Auch die Heimbewohner leiden unter solchen Situationen. Sie haben vertrauen zu ihrem Hausarzt, zu dem sie meist schon seit Jahrzehnten gehen und der sie versteht. Dennoch sehen sie ihren Hausarzt immer seltener, landen dafür aber immer schneller sechs Tage und länger im Krankenhaus – obwohl dies gar nicht nötig wäre.
In Baden-Württemberg startet dazu nun ein Projekt, mit den die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen verbessert werden soll. Die AOK Baden-Württemberg will zusammen mit den Ärzteverbänden und Heimträgern die derzeitigen Zustände ändern. Dazu gibt es sogar einen eigenen Vertrag: “Integrierte Versorgung in Pflegeheimen”. Das Modell wird bis zum Ende dieses Jahres in 20 Pflegeheimen in Stuttgart, Esslingen, Dettingen und Lenningen erprobt. Dann soll geprüft werden, wie erfolgreich das Programm ist und soll dann auf das ganze Bundesland ausgeweitet werden.
Das Versorgungsmodell funktioniert wie die hausarztzentrierte Versorgung. Eingetragen sind Ärzte und AOK-Mitglieder sowie die Heimträger. Werden die Heimbewohner durch Ärzte betreut, bekommen diese für diese Arbeit mehr Geld. Derzeit bekommt ein Hausarzt pauschal etwa 35 Euro pro Quartal – ganz gleich wie oft er dazu seinen Patienten im Quartal besucht. Durch die neuen Verträge und die weitreichende Zusammenarbeit dürfen es nach Schätzungen der AOK im Schnitt 80 Euro zusätzlich pro Patient sein. Die Ärzte müssen im Gegenzug Bereitschaftszeiten garantieren und mindestens alle zwei Wochen Besuche einhalten. Aber auch die Heime sind gefragt, denn sie haben sich zu organisierten Fallbesprechungen verpflichtet, um das Knwo-How des einzelnen zu verbessern. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass immer eine Pflegekraft anwesend ist, wenn ein Arzt kommt.
Ob das Projekt ein Erfolg wird, hängt aber nicht nur vom Zusammenspiel der Heime, der AOK und der Ärzte ab, sondern auch davon, wie die Patienten es annehmen. Entscheidend sei auch, dass viele Ärzte mitmachen.
Das eigene Haus seniorengerecht umbauen
Viele Menschen bauen sich meist in jungen Jahren ein Haus. Oft ist das Gründen einer Familie der ausschlaggebende Faktor aus einer Mietwohnung in ein Eigenheim zu ziehen. Die Planungen für das neue Heim zielen natürlich voll und ganz auf die familiären Bedürfnisse. Die Kinderzimmer, ein Bad mit Badewanne, eine Terrasse… doch mit den Jahren ändern sich die Anforderungen. In vielen Familien sind die Kinder schon aus dem Haus ausgezogen, sodass die Eltern nun in dem Haus alleine wohnen oder sogar ein Partner nach Trennung oder Tod des Lebensgefährten das Haus ganz alleine bewohnt.
Nun kommen bei dem Eigenheim ganz andere Dinge in den Fokus, die zum Zeitpunkt der Planung und des Baus gar nicht bedacht wurden. So sind auf einmal die drei Treppen zur Haustür oder auf die Terasse nur noch schwerlich zu schaffen oder das Einsteigen in die Badewanne fällt sehr schwer.
Bauherren aus der heutigen Zeit gehen mit dem Thema älterwerden und dem seniorengerechten Wohnen viel offener um. Wer heute ein Haus plant, der achtet vielleicht schon bei der Badplanung darauf auch eine ebenerdige Dusche vorzusehen. Ältere Häuser müssen in der Regel den Anforderungen an Senioren angepasst, sprich umgebaut werden.
Treppen rings um das Haus können leicht und kostengünstig durch Rampen ergänzt oder ersetzt werden. Dann ist kein Treppensteigen mehr notwendig und das Haus kann sogar mit einem Rollstuhl leicht betreten werden. Im inneren des Hauses ist es schwieriger: Wenn der Aufstieg in ein Obergeschoss immer schwerer fällt, dann hilft der Einbau von einem Treppenlift. Der Bewohner muss so nicht mehr die Treppen steigen, sondern kann mit dem Treppenlift in die nächste Etage kommen.
Bei dem Einbau eines Treppenliftes (fachlich korrekt ist hier der Begriff “Treppenschrägaufzug”) ist darauf zu achten, dass das gewählte Modell zu den Anforderungen passt. Faktoren sind der vorhandene Platz, die Art (z.B. ein Lift mit Sitz oder einer Plattform für den Rollstuhl) und natürlich Qualität und Kosten. Bei allen Umbaumaßnahmen ist es ratsam Finanzierungsmöglichkeiten zu vergleichen und mögliche Zuschüsse von Pflege- und Krankenkassen zu prüfen. Hier kann oft viel Geld gespart werden. Die Qualität ist aber immer zu beachten – keinem hilft ein Umbau / Einbau, der sich später als nicht praktikabel erweist.
Der Umbau eines Hauses kann von jedem Meisterbetrieb (Sanitär, Maurer…) sowie von Architekten begleitet werden.
Die Sache mit dem Elternunterhalt
Nach einem aktuellen Urteil müssen die Kinder gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes Unterhalt leisten. Dabei spielt das Verhältnis zu den pflegebedürftigen Personen keine Rolle.
Im bezeichneten Fall ging es um einen Mann der nun rund 40000 Euro für die Unterbringung seiner Mutter zahlen muss, obwohl diese ihn wegen Ihrer Suchterkrankung vernachlässigt hat und es Jahrzehnte lang keinen Kontakt gab.
Gedeckt wird das Urteil vom §1601 des BGB, wonach in gerader Linie voneinander abstammende Verwandte gegeneinander unterhaltspflichtig sind! Dies betrifft vor allem die lebensnotwendigen Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung oder der sozialen Grundsicherung abgedeckt sind und auch kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist
Grundsätzlich muss aber keiner befürchten, nun für seine Eltern an den Bettelstab zu kommen. Natürlich gibt es auch hier einen Selbstbehalt sowie einige Abzugsmöglichkeiten. Sind Geschwister vorhanden, so wird die Verpflichtung geteilt.
Nun gibt es ja auch Eltern, die sich mit Absicht „arm schenken“ oder Ihr Geld auf Kreuzfahrten ausgeben. Die Sache mit den Kreuzfahrten ist durchaus erlaubt, wenn nicht abzusehen war, dass eine Hilfsbedürftigkeit vorliegen wird und es sich nicht um ein absichtliches Geld verbrennen handelt. Das „arm schenken“ also das formelle Verschenken von Vermögen, um es vor dem Zugriff durch die Sozialbehörden zu schützen wird kritisch betrachtet, schließlich müssen diese einspringen, wenn die Kinder nicht in der Lage sind der Verpflichtung nachzukommen. So können die Behörden Schenkungen im großen Stil bis zu 10 Jahre lang zurückverfolgen und rückgängig machen um so die Forderungen zu decken.
Um all diesen Problemen aus dem Wege zu gehen, empfiehlt es sich schon zeitig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen und das Gespräch mit den Kindern zu suchen. Auch ein Besuch beim Anwalt kann schon viele potentielle Probleme im Vorfeld klären.
Elektroautos für Senioren
Fast täglich sind in der Presseberichte (siehe z.B. Elektroauto News) über neue Elektroautos zu lesen. Doch sind hier in der Regel Elektroautos für den alltäglichen Gebrauch als Ersatz zu den herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennermotor gemeint. Diese Fahrzeuge sind tatsächlich sehr jung und viele Hersteller stecken noch in der Entwicklung dieser Fahrzeuge.
Für Senioren jedoch, sind Elektrofahrzeuge nichts Neues. Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von z.B. 25 km/h werden diese Fahrzeuge schon seit Jahrzehnten angeboten. Hier geht es nicht um Fahrzeuge mit denen in den Urlaub gefahren werden kann, sondern um Fortbewegungsmittel für den täglichen Alltag. Hierzu gehört z.B. die Fahrt zu einem Freund oder einer Freundin sowie zum nächsten Einkaufsmarkt um die notwendigen Besorgungen zu tätigen.
Aber die Probleme der großen und kleinen Elektroautos sind dieselben. Lange Ladezeiten der Akkus zwingen den Fahrer immer wieder dazu schon nach kürzeren Fahrtstrecken wieder eine Stromquelle aufzusuchen und eine Pause einzulegen. Dadurch, dass die Entwicklung der Elektroauto-Technologie von den Automobilherstellern nun aber ernsthaft verfolgt wird, wird in den nächsten Jahren auch in dem Elektro-Kleinfahrzeug-Bereich eine erhebliche Weiterentwicklung stattfinden.
Ein Anbieter von Elektrofahrzeugen für Senioren finden Sie hier: http://www.emotec-mobile.de/de/Classic-Groesse.html